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Häufig gestellte Fragen

1.
Ist das legal?
Ja, unsere Dienstleistung ist unbedenklich. Wer diese Dienstleistung in Anspruch nimmt, verstößt damit gegen kein Gesetz. Warum sollte auch das Versenden eines Scherzgeschenks nicht legal sein, oder? Unsere Dienstleistung dient nicht dazu, Blutrache auszuüben, sondern zur Zustellung eines Scherzpakets, das sowohl Ihnen als auch dem Empfänger zur Belustigung dient. An so einer Dienstleistung ist nichts Schlechtes. Der komplette Inhalt des Pakets und sämtliche verwendeten Materialien sind gesundheitlich unbedenklich, sodass dem Beschenkten keine Gesundheitsschädigung droht.
2.
Sind die stinkende Luft bzw. das stinkende Wasser unbedenklich?
Ja. Damit die Luft stinkt, greifen wir zu frei zugänglichen, aber dafür übel riechenden Sprays. Der Gestank ist also entsetzlich, aber sicher. Zur Herstellung des stinkenden Wassers verwenden wir Essig, das mit reinem Wasser vermischt wird. So droht keine Gefahr, dass z. B. das T-Shirt des Beschenkten einen Fleck abbekommt, der nicht mehr herausgeht.
3.
Kann ich den PRANK auch anonym verschicken?
Ja. Wenn Sie in der Nachricht, die dem Geschenk beigelegt werden kann, Ihren Namen oder Spitznamen nicht erwähnen, wird der Beschenkte nie erfahren, wem er die Sendung mit Überraschung zu verdanken hat.
4.
Kann ich zusammen mit dem PRANK eine Nachricht verschicken?
Ja. Sie müssen beim Ausfüllen des Formulars einfach nur das Nachrichtenfeld ausfüllen, in dem Sie der beschenkten Person etwas mitteilen können. Wir übertragen diesen Text in die Nachricht, die wir jedem Geschenk beilegen.
5.
Ich habe ein PRANK erhalten … Was soll ich tun?
Ist es nicht eine Freude, einmal reingelegt zu werden und darüber lachen zu können? Wir hoffen, dass Ihnen dieser Scherz gefallen hat. Und wenn Sie ins Grübeln kommen, wie es jetzt weitergehen soll, könnten Sie darüber nachdenken, wem Sie dieses schöne Geschenk zu verdanken haben und es ihm mit gleicher Münze heimzahlen ?. Die Vergeltung können Sie hier bestellen.